Kleinkunstpreis Baden-Württemberg

Ihr seid Kleinkünstler oder Kleinkünstlerinnen und denkt, dass eure Kunst schon lange einen Preis verdient hat? Dann aufgepasst: Das Land Baden-Württemberg lobt den Kleinkunstpreis 2023 aus. 
 

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Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelinterpret*innen als auch Gruppen. Die Bewerber*innen sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit hier wohnen.

Ob Stand-up Comedy, Zaubershow oder musikalisches Kabarett: Die Kleinkunst in Baden-Württemberg ist bunt und vielfältig und weiß zu begeistern. Auch 2023 werden herausragende Künstlerinnen und -künstler mit dem Kleinkunstpreis geehrt. Die Bewerbung um Deutschlands höchstdotierten Landespreis für Kleinkunst ist bis zum 31. März 2023 möglich. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten der Kleinkunst in Baden-Württemberg.

Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dieses Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Eine Jury - bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern - wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 24. Oktober 2023 im Tollhaus in Karlsruhe geplant ist. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2023.