»Weiterkommen!« 3 -
das Förderprogramm für kulturelle Teilhabe unterstützt Projekte

Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg unterstützt Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kulturelle Teilhabe.  Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzuhaben und selbst eigene Arbeitsprozesse im Bereich der kulturellen Teilhabe zu verbessern und "weiterzukommen". 
Antragsberechtigt sind nahezu alle Kulturvereine und -Akteure, auch aus dem Landkreis Waldshut!

Container

Rahmenbedingungen auf einen Blick

Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten.

Das Programm fördert zwei Phasen:

1 - Konzeptentwicklung

2 - Erprobung

Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden.

Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 25.000€.

Bei einem Antrag nur für die Phase 1 liegt die maximale Fördersumme bei 20.000€.

Voraussetzungen:

Sie arbeiten in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den die Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig ist?

Dann können Sie einen Antrag stellen, gemeinsam als Team.

Das Team stellt sich bei Antragstellung mit einem kurzen Video (max. 60 Sek.) vor.

Zeitrahmen:

Bewerbungsfrist ist Freitag, 30.06.2023,

Beginn des Vorhabens ab 01.10.2023,

Ende des Vorhabens ist 31.12.2024,

Die Jurysitzung, in der über die Anträge beschieden wird, findet Ende Juli 2023 statt.