Waldshut-Tiengen: Spaziergang an der Wutach zum Langenstein
Leicht
An der Wutach kann man ideal einen kleinen Spaziergang machen. Das sanfte plätschern des Flusses bringt Erholung und Entspannung. Ein Besuch beim Langenstein rundet die Tour ab.
Auslastung
keine Infos vorhanden
Parken
keine Infos vorhanden
Anreise ÖPNV
Haltestellen anzeigen
Details der Tour
Empfohlene Jahreszeit
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Besonderheiten der Tour
Geologische Highlights
Wegebeschaffenheit
Beschreibung
An den Ufern der Wutach findet man fast zu jeder Jahres- und Tageszeit Fußgänger und Radfahrer. Dies ist ein beliebtes Gebiet für gemütliche Spaziergänge oder sanfte Radtouren. Der dahinplätschernde Fluss bringt Erholung und Entspannung. Heiße Füße können im kühlen Wasser, das überall nicht sehr tief ist, abgekühlt werden. Bei diesem kurzen Spaziergang darf ein Besuch beim Tiengener Menhir, dem "Langenstein", nicht fehlen. Er ist der größte Menhir am Hochrhein und der südlichste Menhir Deutschlands. Um ihn ranken sich außerdem zahlreiche Sagen und er ist Stätte von vielen geschichtlichen Ereignissen.
Rundherum gibt es zahlreiche Möglichkeiten den Spaziergang auszuweiten.
Die Wege sind auch gut mit Kinderwagen oder einem Rollstuhl zu bewältigen.
Autorentipp
Ein Besuch des Menhirs "Langenstein" ist Pflicht beim Wutachspaziergang.
Wegbeschreibung
Der Parkplatz an der Wutach ist der ideale Startpunkt. Hier kann der PKW bequem kostenlos abgestellt werden und in nicht einmal fünf Gehminuten hat man das Wutachufer erreicht. An der Tiengener Holzbrücke (die wir NICHT überqueren) gehen wir nach rechts und folgen dem Flusslauf. Gemütlich verläuft der Weg und wir können das Plätschern des Flusses genießen. Nach kurzer Zeit kommt eine weitere Brücke über die Wutach. Hier besteht die Möglichkeit weiter flussabwärts zu gehen und die Wutach zu einem späteren Zeitpunkt zu überqueren. In diesem Spaziergang nehmen wir aber die erste Brücke und gehen auf der anderen Seite des Flusses nach links. Dieses mal laufen wir flussaufwärts. Am Gelände des alten Langensteinstadions vorbei können wir den großen Menhir schon sehen. Wir folgen dem Weg bis links eine Einmüdnung kommt. Hier können wir einbiegen und kommen hautnah an den Langenstein heran. Ein mystischer Ort erwartet uns. Es ist verständlich, weshalb früher gedacht wurde, dass in dem Stein eine magische Fee lebt, denn die Umgebung wirkt verwunschen und irgendwie zauberhaft.
Im gemütlichen Gras kann eine Rast am Langenstein eingelegt werden. Wir setzen unseren Spaziergang fort und gehend den Weg zurück, bis wir wieder auf den Uferweg kommen. Wir folgen diesem weiter flussaufwärts. Bald sind wir wieder an der Holzbrücke. Wer schon schluss machen will, überquert diese einfach und ist ruckzuck wieder am Parkplatz. Wir gehen allerdings weiter und genießen noch ein wenig die gemächlich dahinfließende Wutach. Erst später, als eine Betonbrücke auftaucht, überqueren wir die Wutach wieder. Wer noch nicht genug hat, kann hier dem Weg am orographisch rechten Flussufer flussaufwärts folgen. Dieser Weg führt nach Lauchringen zur Lauffenmühle. An der Brücke dort hat man einen tollen Blick auf kleine Wasserfälle in der Wutach. Der Weg zurück am orographisch linken Ufer führt durch den schattigen Wald.
Dieser Spaziergang allerdings geht nicht weiter Richtung Lauchringen, sondern führt nach der Betonbrücke wieder nach links und gehen flussabwärts. So kommen wir bald wieder zum Parkplatz zurück.
Der Spaziergang lässt sich auch gut mit einem Besuch in der sehenswerten Tiengener Altstadt verbinden. Vom Parkplatz aus ist diese in etwa 10 - 15 Gehminuten erreichbar. Dort sind zahlreiche Läden und Restaurants, wo man sich einen Kaffee oder ein Eis gönnen oder einfach einkehren kann.
Die Wege sind auch gut mit Kinderwagen oder einem Rollstuhl zu bewältigen.
Ausrüstung
Festest Schuhwerk wird empfohlen, die Wege sind größtenteils flache Schotterwege, die auch mit leichten Turnschuhen begehbar sind.
Auf Wiedersehen in Waldshut-Tiengen!<\/p>","geocoordinates":{"longitude":8.2127737998962,"latitude":47.622653114529},"highlight":false,"id":"f54acb3f-1a68-41cb-a65b-5444303ede46","invisible":false,"latitude":47.622653114529,"license":"none","locale":"de","longitude":8.2127737998962,"name":"Waldshut-Tiengen","sourceInformationLink":"","tipFamous":false,"tipHighlight":false,"tipIdyllic":false,"tipNatural":false,"tipOffTheTrack":false,"tipOnlyHere":false,"tipPopular":false,"tipTypicalForRegion":false,"type":"area","updatedAt":"2023-01-26T13:12:16","createdAt":"2020-03-25T15:10:48","primaryCategory":{"id":"f1f04738-d0d7-46cb-9341-738fd4f8861a","name":"Stadt","nameWithParents":"Orte \u00bb Stadt","rootline":["f82359f3-b904-409d-a6bc-d70527e38d8f","f1f04738-d0d7-46cb-9341-738fd4f8861a"],"rootlineNames":["Orte","Stadt"],"type":"city","invisible":false},"address":null,"client":{"id":"45852be2-7c95-4feb-8bc2-99dd56a6090e","name":"Waldshut-Tiengen","url":"","logo":null,"legalClient":{"id":"928215fd-bd37-4692-bee0-9380154b1745","name":"Ferienwelt S\u00fcdschwarzwald","url":"https:\/\/www.ferienwelt-suedschwarzwald.de\/","logo":{"id":"00b7869b-0f80-408f-ade0-be862fb832df","name":"Screen Shot 2020-12-08 at 11.21.35.png","description":"","url":"https:\/\/mein.toubiz.de\/storage\/client\/logo\/ad43be9ff32a847cdf64358a27de7e263023c3a90a7579069e2f61ebdd21ea3f.png","size":0,"license":"none","path":"client\/logo\/ad43be9ff32a847cdf64358a27de7e263023c3a90a7579069e2f61ebdd21ea3f.png","relationType":"document","preview":{"image\/jpeg":"https:\/\/mein.toubiz.de\/api\/v1\/file\/00b7869b-0f80-408f-ade0-be862fb832df\/ad43be\/view?w=500&fm=jpg","image\/webp":"https:\/\/mein.toubiz.de\/api\/v1\/file\/00b7869b-0f80-408f-ade0-be862fb832df\/ad43be\/view?w=500&fm=webp"},"sizes":{"thumb":{"image\/jpeg":"https:\/\/mein.toubiz.de\/api\/v1\/file\/00b7869b-0f80-408f-ade0-be862fb832df\/ad43be\/view?w=64&h=64&fm=jpg","image\/webp":"https:\/\/mein.toubiz.de\/api\/v1\/file\/00b7869b-0f80-408f-ade0-be862fb832df\/ad43be\/view?w=64&h=64&fm=webp"},"medium":{"image\/jpeg":"https:\/\/mein.toubiz.de\/api\/v1\/file\/00b7869b-0f80-408f-ade0-be862fb832df\/ad43be\/view?w=500&fm=jpg","image\/webp":"https:\/\/mein.toubiz.de\/api\/v1\/file\/00b7869b-0f80-408f-ade0-be862fb832df\/ad43be\/view?w=500&fm=webp"}}}}},"author":"Tourist-Information Waldshut-Tiengen \u2022 Leah Raatz","copyright":"","externalIds":{"toubizLegacy":"city.2727","outdoorActiveId":"1015037","toursprung":"20577246","toubizLegacyRemoteId":"location_256","tomasId":"FIT00020070000011778"},"languages":["de","en"],"awards":[],"permissions":{"read":true,"write":false,"delete":false},"classifications":[],"phoneNumbers":[{"id":"22457d84-7d07-41f7-9ec0-bd4e9fc4985c","name":"","type":"fax","primary":false,"iso5008":"+49 77 51 833 126"},{"id":"b36848fe-76b6-4d67-a8d9-6e1eba45c950","name":"","type":"phone","primary":true,"iso5008":"+49 77 51 833 200"}],"fieldValues":{"bec44d15-7a02-4e61-9005-4d4a15610320":{"value":{"text":"https:\/\/www.waldshut-tiengen.de\/de\/kultur-tourismus\/aktuelles\/tourismus-aktuell\/?no_cache=1","files":[]}},"d31d9114-2adf-4b0f-8751-e72f3054ad22":{"value":{"text":"
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Die Stadt Waldshut-Tiengen bietet ein\u00a0Spontanhelferprogramm an. Helfende ab 18 Jahren und die nicht zu einer Risikogruppe geh\u00f6ren,\u00a0k\u00f6nnen sich hier zur Verf\u00fcgung stellen, um f\u00fcr Personen in h\u00e4uslicher Quarant\u00e4ne einzukaufen, mit dem Hund Gassi zu gehen o.\u00e4. Die Vermittlung erfolgt \u00fcber das B\u00fcrgertelefon (+49 (0) 7751 - 833 920) bzw. \u00fcber die Webseite www.waldshut-tiengen.de<\/a>.\u00a0
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\nJa. G\u00e4ste k\u00f6nnen in diesem Fall kostenlos stornieren. Es handelt sich um einen Fall der rechtlichen Unm\u00f6glichkeit: Vermieter d\u00fcrfen die Unterkunft nicht zur Verf\u00fcgung stellen, k\u00f6nnen also die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen. Geleistete Anzahlungen oder - falls der gesamte Mietpreis \u00fcberwiesen wurde - m\u00fcssen erstattet werden. Gastgeber sind dar\u00fcber hinaus aber nicht zur Erstattung von Sch\u00e4den (zum Beispiel Kosten f\u00fcr vergebliche Anreise oder vorzeitige R\u00fcckreisekosten) verpflichtet, da sie kein Verschulden trifft.<\/p>\n
\nJeder tr\u00e4gt seine Kosten selbst: Gastgeber tragen grunds\u00e4tzlich die entgangenen Einnahmen aus der Vermietung, wenn keine Einigung auf eine Umbuchung erzielt werden kann. Reiseg\u00e4ste m\u00fcssen eventuelle Zusatzkosten f\u00fcr die vorzeitige Abreise tragen. Grunds\u00e4tzlich sollten Gastgeber und Gast versuchen, eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Wenn die Abreise durch ein kurzfristig in Kraft getretenes Beherbergungsverbot notwendig wird, k\u00f6nnte auch eine St\u00f6rung der Gesch\u00e4ftsgrundlage (\u00a7 313 BGB) vorliegen. Eine denkbare Einigung k\u00f6nnte zum Beispiel die Kostenteilung des Mietpreises f\u00fcr die verbleibende, nicht in Anspruch genommene Mietdauer sein.
\n\u2028\u2028Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche nach dem Infektionsschutzgesetz oder nach dem Polizei- und Ordnungsrecht kommen nur dann in Betracht, wenn von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde im konkreten Einzelfall ein berufliches T\u00e4tigkeitsverbot ausgesprochen oder eine Quarant\u00e4ne angeordnet wurde. Anspr\u00fcche nach dem Infektionsschutzgesetz m\u00fcssen innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Ma\u00dfnahme geltend gemacht werden. Bei einer Betriebsschlie\u00dfung oder einem Vermietungsverbot durch Verordnung oder Allgemeinverf\u00fcgung besteht ein Entsch\u00e4digungsanspruch nach IfSG nicht. Die Bundesl\u00e4nder haben Hilfspakete auf den Weg gebracht, die Unternehmern helfen sollen, Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse zu \u00fcberbr\u00fccken.<\/p>\n
\nDie blo\u00dfe Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus reicht nicht aus, um kostenlos stornieren zu k\u00f6nnen. Bei bestimmten Konstellationen, wenn weitere Umst\u00e4nde dazu kommen, ist eine kostenlose Stornierung oder ein Entgegenkommen des Gastgebers aber wohl notwendig:\u2028\u2028
\n
\na. K\u00fcndigungsrecht aus wichtigem Grund<\/strong>\u2028
\nEs ist denkbar, dass G\u00e4ste - abweichend vom vertraglich vereinbarten R\u00fccktrittsrecht - ein K\u00fcndigungsrecht aus wichtigem Grund nach \u00a7 543 BGB haben. Zum Beispiel dann, wenn der vertragsgem\u00e4\u00dfe Gebrauch der Unterkunft stark beeintr\u00e4chtigt ist, weil Personal fehlt oder Teile der Unterkunft (Wellnessbereich) aufgrund der Hygieneauflagen nicht genutzt werden k\u00f6nnen. Eine Gesundheitsgef\u00e4hrdung als K\u00fcndigungsgrund kommt nur im Einzelfall in Betracht, etwa wenn sich zuvor mit Corona infizierte Personen in der Wohnung aufgehalten haben. Beeintr\u00e4chtigungen, die nicht die Wohnung selbst, sondern die Umgebung betreffen (eingeschr\u00e4nktes Angebot), berechtigen bei Einzelbuchungen (anders als bei Pauschalreisen) im Regelfall nicht zur kostenlosen K\u00fcndigung.\u2028\u2028
\n
\nb. Drohende Quarant\u00e4ne<\/strong>\u2028
\nWenn Reisenden nach ihrer R\u00fcckkehr aus dem Risikogebiet eine verpflichtende Quarant\u00e4ne droht, d\u00fcrfte eine St\u00f6rung der Gesch\u00e4ftsgrundlage (\u00a7 313 BGB) dann anzunehmen sein, wenn der Reisende eine Quarant\u00e4nepflicht nicht durch einen Coronatest abwenden kann und die Quarant\u00e4ne mit dringenden beruflichen Pflichten oder der Schulpflicht mitreisender Kinder kollidiert. In solchen F\u00e4llen d\u00fcrfte der Gast ein Recht zur kostenlosen Stornierung berechtigt sein. Der Umstand, dass der Reisegast einen m\u00f6glichen Test nicht durchf\u00fchren m\u00f6chte, berechtigt ihn nicht zur kostenlosen Stornierung.\u2028\u2028<\/p>\n
\nWenn im Mietobjekt selbst etwas Wesentliches fehlt, das vertraglich versprochen wurde (zum Beispiel ist in einem Wellnesshotel das Schwimmbad aufgrund von Hygiene- und Kontaktregeln geschlossen), kann ein Mangel vorliegen, der den Kunden zur Minderung oder zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung berechtigt (siehe \u00a7\u00a7 536, 543 BGB).\u2028\u2028
\n
\nAnders sieht es aus, wenn das Angebot im Umfeld eingeschr\u00e4nkt ist (zum Beispiel sind Gesch\u00e4fte geschlossen, der Strand ist nur eingeschr\u00e4nkt oder gar nicht nutzbar). In diesem Fall ist nicht die Mietsache selbst m\u00e4ngelbehaftet. Das sogenannte \u201eVerwendungsrisiko\u201c liegt beim Gast, ein Recht zur Minderung oder K\u00fcndigung besteht nicht. \"<\/p>\n